Winterreifenpflicht gilt auch für Mofas, Roller und Motorräder
Darauf weist jetzt das Institut für Zweiradsicherheit hin (IfZ). In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung von 2006 sowie im neu formulierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportlermaschine.
ADAC: Bei Eis und Schnee nicht Motorrad fahren
Daher rät unter anderem der ADAC dazu, bei Eis und Schnee Motorräder und Roller auch mit entsprechender Bereifung lieber stehen zu lassen. Die Unfall- und Sturzgefahr sei einfach zu hoch. Ohne Winterreifen kann zudem eine Strafe drohen.